Fortbildungen 2025
Liebe KollegInnen,
Die ersten Fortbildungen für 2025 im Januar und Februar haben wir online gestellt und Sie können sich ab jetzt anmelden.
Weitere Termine folgen zeitnah.
Die Anmeldungen erfolgen nur noch unter Fortbildung@heidelberger-tagesmuetter.de.
Sie können sich wie immer 4 Wochen vor einer Veranstaltung anmelden. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung per mail. Eine Anmeldung ist verbindlich, bitte sagen Sie im Fall einer Verhinderung rechtzeitg per mail ab. Die Teilnahme wird mit 5 UE bescheinigt. Sie müssen die gesamte Unterrichtszeit anwesend sein.
Die Skripte sind Selbstlerneinheiten, die Sie selbstständig erarbeiten können. Sie haben jeweils bis Ende des Monats eine Bearbeitungsfrist. Die Bearbeitungen müssen in Form einer Wordatei oder als PDF eingereicht werden und mindestens eine DinA 4 Seite selbstständiger Bearbeitung umfassen. Jede Kindertagespflegeperson muss eine eigenständige Bearbeitung einreichen, eine Gruppenbearbeitung kann nicht eingereicht werden. Für die erfolgreiche Teilnahme nach Einreichen einer Bearbeitung erhalten Sie jeweils ebenfalls 5 UE bescheinigt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte wie gewohnt an uns. Viele Grüße
Birte Wehnes
Finanzielles 2025 – Information des Bundesverbandes:
Üblicherweise werden jedes Jahr die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst.
Bereits für 2024 rückwirkend wurde der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer um 180,00 € auf 11.784,00 € angehoben. Ab 01.01.2025 steigt er nochmals auf dann 12.336,00 €. Für Verheiratete, die gemeinsam bei der Einkommensteuer veranlagt werden, gilt für 2024 der Grundfreibetrag von 23.568,00 € ab 2025 steigt er auf 24.672,00 €.
Für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen gilt ab 01.01.2025 außerdem:
- Die Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 1248,33 €.
- Der Beitrag zur Krankenversicherung mit Krankengeldversicherung bleibt bei 14,6 % = mindestens 182,26 €, zur Krankenversicherung ohne Krankengeldversicherung bei 14,0 % = mindestens 174,77 €. Liegt das steuerpflichtige Einkommen über der Mindestbemessungsgröße, werden die Beiträge entsprechend prozentual errechnet. Zusätzlich werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen fällig.
- In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann mitversichert sein, wer nicht mehr als 535,00 € steuerpflichtiges Einkommen monatlich erzielt.
- Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt für Kinderlose 4,2 % bzw. 3,6 % mit einem eigenen Kind, d.h. 25,43 € bzw. 44,94 €. Für jedes weitere Kind unter 25 Jahren reduziert sich der Beitrag um weitere 0,25 %.
- Die Bezugsgröße für die Rentenversicherung steigt 2025 einheitlich auf 3 745,00 €. Die Unterscheidung in alte und neue Bundesländer fällt ab jetzt weg. Der Beitrag für die Rentenversicherung bleibt bei 18,6 %, der Mindestbeitrag beträgt 103,42 €. Mehr Informationen zum Thema Alterssicherung/ Rente finden Sie auf unserer Homepage.
- Im Rahmen eines Minijobs kann bis 556,00 € monatlich verdient werden.
Die Betriebskostenpauschale von max. 400,00 € pro Kind und Monat kann seit 2023 geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie dies bei der Einkommensteuererklärung und der Gewinnermittlung.
Neues aus dem Bundestag zur Gesetzeslage in der Kindertagespflege:
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagespflege ist nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt in Teilen zum 01.01.2025 in Kraft.
Kindertagespflege in nun in Handlungsfeld 7. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesverbandes Kindertagespflege.
Fortbildung Plus: das erweiterte Fortbildungsprogramm 2024 und Ausblick 2025
Interessierte Kindertagespflegepersonen hatten 2024 die Möglichkeit durch Nachweis von 10 erfolgreich abgeschlossenen Unterrichtseinheiten im Rahmen des erweiterten Fortbildungsprogramm Plus sowohl in selbst initiierten Lernprozessen als auch im Austausch intensiver an fachspezifischen Themen zu arbeiten. Ziel war, die Qualität in der Kindertagespflege stetig im Lernprozess und an praxisrelevanten Themen weiter zu entwickeln. Damit einhergehend konnten die teilnehmenden Kindertagespflegepersonen bei erfolgreicher Teilhabe eine zusätzliche Geldleistung der Stadt Heidelberg beantragen. Die Nachfrage war groß und in den Workshops wurde intensiv diskutiert und sich ausgetauscht.
Leider wird das Programm 2025 im Zuge von Sparmaßnahmen der Stadt Heidelberg bis auf Weiteres ausgesetzt. Wir hoffen sehr, dass eine Wiederaufnahme 2025 doch möglich wird, um hier an der Qualität stetig weiter zu arbeiten und auch besonders interessierte und engagierte Kindertagespflegepersonen zu würdigen.
Der Vorstand stellt sich vor
Von rechts nach links:
Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Jugend, Frauen und Senioren wurde neu überarbeitet
Das neu überarbeitete Onlinehandbuch bietet zahlreiche Informationen für Tagespflegepersonen, Eltern und Jugendhilfeträger und informiert über die aktuell gültige Rechtslage in unterschiedlichen Bereichen.
Service für Mitgliedsr
Künftig finden Sie als Mitglied im Heidelberger Tagesmütterverein e.V. Als Mitglied Informationen und Downloads rund um das Thema Kindertagespflege, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
Bitte schreiben Sie uns zum Thema:
Datenschutz, Hygieneverordnung, Betreuungsvertrag, Aushilfen und Vertretung, Konzeption!